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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Wellnerapy

Stand: 21. September 2026 · Version 1.0

Hayek Digital Consulting, Inhaber: Timm Vincent Hayek, Ewaldsweg 14, 20537 Hamburg, E-Mail: info@hayek-digital-consulting.de, USt-IdNr.: DE328579363 (nachfolgend „Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Wellnerapy“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“), die der Anbieter über die Website wellnerapy.com und die Anwendung app.wellnerapy.com bereitstellt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Praxen, Einrichtungen und selbstständig tätige Fachpersonen aus den Bereichen Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktik, Ergotherapie, Sport- und Bewegungscoaching und vergleichbaren Gesundheits- und Bewegungsberufen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Dienst nicht nutzen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde im Rahmen der Registrierung abschließt und der unter app.wellnerapy.com/avv jederzeit abrufbar ist. Bei Widersprüchen geht der AVV diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Wellnerapy ist eine webbasierte Organisations-, Kommunikations- und Dokumentationssoftware für Praxen und Einrichtungen. Sie ermöglicht dem Kunden insbesondere, Patient:innen bzw. Klient:innen anzulegen und zu verwalten, Übungs- und Gewohnheitspläne aus einer Übungsbibliothek zusammenzustellen und zuzuweisen, Erledigungen, Check-ins und Fortschritte einzusehen, mit Patient:innen sicher zu kommunizieren (einschließlich Datei- und Videoanhängen), automatisierte Erinnerungen zu versenden sowie KI-gestützte Vorschlagsfunktionen zu nutzen. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang der Tarife ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf wellnerapy.com und im Bestellprozess zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Zweckbestimmung. Die Software dient der Organisation, Kommunikation und Dokumentation. Sie stellt keine Diagnosen, trifft keine therapeutischen oder medizinischen Entscheidungen und ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745. Sämtliche fachlichen, therapeutischen und medizinischen Entscheidungen – insbesondere die Auswahl, Dosierung und Eignung von Übungen für eine bestimmte Person – trifft ausschließlich der Kunde in eigener Verantwortung.

(3) KI-Funktionen. Soweit die Software KI-gestützte Funktionen bereitstellt (z. B. Vorschläge für Übungspläne, Antwortvorschläge, Textergänzungen), handelt es sich um automatisch erzeugte Vorschläge, die fehlerhaft, unvollständig oder für den Einzelfall ungeeignet sein können. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vorschlag vor der Verwendung fachlich zu prüfen. Der Anbieter schuldet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Vorschlägen.

(4) Übungsbibliothek und Inhalte Dritter. Die Übungsbibliothek enthält Beschreibungen sowie Videos, die überwiegend als öffentlich zugängliche Inhalte Dritter (insbesondere über YouTube) eingebettet sind. Der Anbieter hat auf Bestand, Inhalt und Verfügbarkeit dieser Drittinhalte keinen Einfluss; sie können jederzeit durch den jeweiligen Rechteinhaber oder die Plattform verändert oder entfernt werden. Der Anbieter schuldet weder den dauerhaften Bestand einzelner Bibliotheksinhalte noch deren fachliche Richtigkeit. Die fachliche Eignung eines Bibliotheksinhalts für eine bestimmte Person prüft der Kunde.

(5) Übergabepunkt. Der Anbieter stellt die Software am Routerausgang des von ihm genutzten Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den Endgeräten des Kunden und seiner Patient:innen sowie die Bereitstellung geeigneter Endgeräte und aktueller Browser sind nicht Gegenstand der Leistung.

(6) Weiterentwicklung. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder – soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters (z. B. technische Weiterentwicklung, Sicherheit, rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit) zumutbar ist – einzuschränken oder einzustellen. Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Kernfunktionsumfangs kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorab in Textform an; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

(7) Beta-Funktionen. Funktionen, die als „Beta“, „Vorschau“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, werden zu Erprobungszwecken bereitgestellt. Sie können unvollständig sein, Fehler enthalten und jederzeit geändert oder entfernt werden; die Regelungen zu Verfügbarkeit (§ 5) und Gewährleistung (§ 11) gelten für sie nicht.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch den Anbieter (Bestätigungs-E-Mail oder Zugang zur Anwendung) zustande.

(2) Testphase. Neuen Kunden kann der Anbieter eine kostenlose Testphase von 14 Tagen einräumen. In der Testphase steht der Funktionsumfang des Tarifs „Unlimited“ zur Verfügung, soweit nicht anders angegeben. Die Testphase endet automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde aktiv einen Tarif bucht. Es besteht kein Anspruch auf eine Testphase; der Anbieter kann sie auf einen Test je Kunde beschränken und bei Missbrauch beenden.

(3) Nach Ende einer nicht in einen kostenpflichtigen Tarif überführten Testphase wird das Konto gesperrt. Die Daten werden nach dem Löschkonzept des Anbieters gelöscht, spätestens sechs Monate nach Ende der Testphase und nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten vor der Löschung zu exportieren (§ 13).

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind und hält sie aktuell.

§ 4 Tarife, Leistungsumfang, Nutzungsgrenzen

(1) Der Anbieter bietet die Tarife „Starter“ und „Unlimited“ mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung sowie individuelle Vereinbarungen („Enterprise“) an. Der Funktionsumfang und die Nutzungsgrenzen (insbesondere Anzahl der Behandler:innen-Zugänge, Anzahl aktiver Patient:innen, monatliche Kontingente für KI-Funktionen, Branding-Optionen) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Soweit ein Tarif „unbegrenzte“ Kontingente vorsieht, gilt eine Fair-Use-Grenze: Der Anbieter kann die Nutzung einschränken, wenn sie das übliche Maß einer Praxis der jeweiligen Größe erheblich übersteigt oder die Stabilität des Dienstes für andere Kunden beeinträchtigt; der Kunde wird zuvor informiert.

(3) Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wird anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; überschreitet der Kunde danach die Grenzen des niedrigeren Tarifs, kann der Anbieter die Nutzung entsprechend beschränken.

(4) Enterprise-Verträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Diese AGB gelten ergänzend, soweit die Enterprise-Vereinbarung nichts Abweichendes regelt.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Störungen

(1) Verfügbarkeit (Leistungsbeschreibung). Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel am Übergabepunkt bereit. Als Verfügbarkeit gilt der Zeitraum, in dem die Kernfunktionen der Software am Übergabepunkt erreichbar sind.

(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben unberücksichtigt: (a) angekündigte Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Praxiszeiten (werktags 7–20 Uhr) durchführt und – soweit sie voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern – mindestens 24 Stunden vorher ankündigt; (b) unaufschiebbare Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Angriffen oder zum Schließen von Sicherheitslücken; (c) Störungen, die auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückzuführen sind, insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, des Internets, von Endgeräten oder Netzanbindungen des Kunden, von Diensten Dritter (etwa eingebettete Videos, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Zustellung) sowie höhere Gewalt; (d) Störungen, die der Kunde oder seine Nutzer:innen zu vertreten haben; (e) Zeiten, in denen der Zugang nach § 6 Abs. 6 oder § 8 Abs. 6 gesperrt ist.

(3) Kurzzeitige Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen, die die Verfügbarkeit nach Abs. 1 nicht unterschreiten, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Herabsetzung des Entgelts.

(4) Störungsmeldung und Beseitigung. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an support@wellnerapy.com mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beginnt werktags innerhalb angemessener Zeit mit der Analyse und Beseitigung. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht geschuldet, soweit nicht individuell vereinbart.

(5) Rechtsfolgen bei Unterschreitung. Unterschreitet die Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten den Wert nach Abs. 1 aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, kann der Kunde den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe von zwei Wochen außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach §§ 11 und 12. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Störungen oder Unterschreitungen der Verfügbarkeit einseitig Beträge vom Entgelt abzuziehen oder Zahlungen zurückzuhalten; ein etwaiger Rückforderungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Support. Der Anbieter bietet Support per E-Mail an support@wellnerapy.com werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg). Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet; ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht. Support umfasst Hilfestellung zur Nutzung der Software, nicht jedoch fachliche, therapeutische, medizinische oder rechtliche Beratung.

§ 6 Vergütung, Zahlung, Preisänderungen, Verzug

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der bei Buchung gültigen Preisliste. Alle Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Bruttopreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums über die im Bestellprozess zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) eingezogen. Der Kunde hat für ein gültiges Zahlungsmittel und ausreichende Deckung zu sorgen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(3) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter (bzw. dem Zahlungsdienstleister) ein entsprechendes Mandat; die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde.

(4) Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, insbesondere bei Änderung der Kosten für Hosting, Drittleistungen, Personal oder bei Erweiterung des Leistungsumfangs. Preiserhöhungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung ordentlich kündigen. Für ein laufendes Jahresabo wird eine Preiserhöhung frühestens mit Beginn der nächsten Laufzeit wirksam. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen.

(5) Verzug. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Sperrung. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage nach Zugang einer Mahnung in Textform in Verzug, kann der Anbieter den Zugang des Kunden und seiner Nutzer:innen sperren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Die Zahlungspflicht besteht während der Sperrung fort. Der Anbieter wird die Sperrung mit der Mahnung androhen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatsabo. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen. Er kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(2) Jahresabo. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Buchung. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Form. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail an support@wellnerapy.com) oder über die Kündigungsfunktion im Praxis-Konto („Abrechnung“). Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

(4) Keine Erstattung. Bei Kündigung durch den Kunden oder bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter werden bereits gezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit nicht – auch nicht anteilig – erstattet. Der Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit bestehen.

(5) Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nicht eingeräumt.

(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Abrechnungszeiträumen in Verzug ist, (b) die Software entgegen § 8 nutzt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, (c) gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten nach § 8 Abs. 2 schwerwiegend verstößt oder (d) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(7) Nach Vertragsende gilt § 13 (Datenexport und Löschung).

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Software ausschließlich für die eigene berufliche Tätigkeit und für die Betreuung eigener Patient:innen bzw. Klient:innen. Eine Nutzung für Dritte, ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung oder der Betrieb als Dienstleistung für andere Praxen ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

(2) Datenschutz und Einwilligungen. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Patient:innen. Er stellt sicher, dass für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eine Rechtsgrundlage vorliegt, holt insbesondere die erforderlichen ausdrücklichen Einwilligungen ein (bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten), informiert Patient:innen nach Art. 13 DSGVO und legt nur Patient:innen an, die er tatsächlich betreut. Die in der Software bereitgestellten Einwilligungs- und Informationstexte sind Hilfsmittel; ihre Eignung für den eigenen Einsatz prüft der Kunde.

(3) Fachliche Verantwortung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Anpassung und Zuweisung von Übungen und Plänen, für die Beurteilung ihrer Eignung im Einzelfall, für die Reaktion auf Rückmeldungen seiner Patient:innen und für die Behandlung insgesamt. Er stellt sicher, dass seine Patient:innen darauf hingewiesen werden, dass die Software nicht für Notfälle geeignet ist und Nachrichten nicht rund um die Uhr gelesen werden.

(4) Zugangsdaten. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nur berechtigten Mitarbeitenden weiter, verwendet sichere Passwörter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Handlungen unter den Zugangsdaten des Kunden werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.

(5) Inhalte. Für Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer:innen in die Software einstellen (Texte, Übungen, Bilder, Videos, Logos, Nachrichten), ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sind, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

(6) Verbotene Handlungen. Untersagt sind insbesondere: das Umgehen von Nutzungsgrenzen oder Sicherheitsmaßnahmen, automatisiertes Auslesen der Software oder der Übungsbibliothek, Reverse Engineering, das Einstellen von Schadsoftware, die Nutzung zu Werbezwecken gegenüber Patient:innen ohne deren Einwilligung sowie jede Nutzung, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt. Bei Verstößen kann der Anbieter nach vorheriger Abmahnung – bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefahr im Verzug auch ohne – den Zugang vorübergehend sperren.

(7) Datensicherung. Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen seiner Systeme durch. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, für ihn wichtige Daten regelmäßig über die Exportfunktion (§ 13) zu sichern, insbesondere vor Vertragsende.

(8) Mitwirkung. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Störungsbeseitigung durch nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen und Bereitstellung erforderlicher Informationen.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) An der Software. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Eine Überlassung der Software selbst (Quellcode oder Objektcode) erfolgt nicht.

(2) Patient:innen-Zugänge. Der Kunde darf seinen Patient:innen bzw. Klient:innen im Rahmen der Nutzungsgrenzen Zugänge zur Patienten-Ansicht einräumen. Diese Zugänge sind auf die Betreuung durch den Kunden beschränkt.

(3) An Kundeninhalten. Rechte an Inhalten, die der Kunde einstellt, verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Formatkonvertierung, Komprimierung) und den berechtigten Nutzer:innen anzuzeigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

(4) Eingereichte Übungen. Reicht der Kunde eigene Übungen zur Aufnahme in die allgemeine Übungsbibliothek ein, räumt er dem Anbieter mit der Einreichung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die Übung (Text, Beschreibung, Tags) in der Bibliothek zu speichern, zu bearbeiten und allen Kunden des Anbieters zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen. Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nicht.

(5) An der Übungsbibliothek. Die Übungsbibliothek (Zusammenstellung, Beschreibungen, Struktur, Tags) ist als Datenbankwerk bzw. Datenbank geschützt. Eine Vervielfältigung, Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile außerhalb der Software ist nicht gestattet. Rechte an eingebetteten Videos Dritter verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

(6) Marken und Kennzeichen. „Wellnerapy“ sowie die Kennzeichen des Anbieters dürfen nur mit vorheriger Zustimmung in Textform verwendet werden. Der Kunde darf sein eigenes Branding (Logo, Farben, Schrift) in der Software verwenden; die Rechte daran verbleiben beim Kunden.

§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Patient:innen des Kunden ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden auf Grundlage des AVV (§ 1 Abs. 4). Für die Daten des Kunden selbst (Konto, Abrechnung, Support) ist der Anbieter Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung unter wellnerapy.com/datenschutz.

(2) Der Anbieter ist als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 und 4 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet und über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung belehrt. Einzelheiten regelt der AVV.

(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

§ 11 Gewährleistung (Mängel)

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die in § 2 beschriebenen Kernfunktionen im Wesentlichen erfüllt. Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblichen Abweichungen, bei Beeinträchtigungen, die auf Umständen nach § 5 Abs. 2 beruhen, bei nicht vertragsgemäßer Nutzung, bei Nutzung mit ungeeigneten Endgeräten oder veralteten Browsern sowie bei Beta-Funktionen und Inhalten Dritter (§ 2 Abs. 4 und 7).

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Beschreibung der Symptome an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung; er kann dazu auch eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn diese die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen ermöglicht.

(3) Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(4) Keine Selbstvornahme, kein Abzug. Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln auf Kosten des Anbieters (§ 536a Abs. 2 BGB) besteht nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Mängeln einseitig Beträge vom Entgelt abzuziehen oder Zahlungen zurückzuhalten; § 5 Abs. 5 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) Schlägt die Nachbesserung eines erheblichen Mangels auch nach zweimaligem Versuch innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12.

(6) Für unentgeltlich überlassene Leistungen (insbesondere die Testphase) haftet der Anbieter für Mängel nur bei arglistigem Verschweigen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach diesem Absatz ist je Vertragsjahr insgesamt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Entgelte begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere – außerhalb der Fälle des Abs. 1 – die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

(4) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter – außerhalb der Fälle des Abs. 1 – nur bis zur Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (§ 8 Abs. 7) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Fachliche Entscheidungen und KI. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus therapeutischen, medizinischen oder sonstigen fachlichen Entscheidungen des Kunden, aus der Auswahl oder Ausführung von Übungen, aus der ungeprüften Übernahme von KI-Vorschlägen oder aus Inhalten Dritter (§ 2 Abs. 4) entstehen, soweit nicht ein Fall des Abs. 1 vorliegt.

(6) Drittleistungen und höhere Gewalt. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ausfällen von Diensten Dritter (Rechenzentrum, Telekommunikation, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Zustellung, eingebettete Inhalte), auf höherer Gewalt oder auf vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.

(8) Verjährung. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren – außerhalb der Fälle des Abs. 1 – innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Datenexport, Löschung nach Vertragsende

(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit alle im Auftrag verarbeiteten Daten (Patient:innen, Pläne, Erledigungen, Check-ins, Nachrichten, Einwilligungen) über die Exportfunktion des Praxis-Kontos in einem maschinenlesbaren Format (JSON) herunterladen. Datei-Anhänge und Videos unterliegen einer automatischen Löschfrist von 30 Tagen nach dem Hochladen und sind vor Ablauf über die Software abrufbar.

(2) Nach Vertragsende bleibt der Export für 14 Tage möglich; anschließend wird das Konto gesperrt. Der Anbieter löscht sämtliche Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus, spätestens 30 Tage nach der Löschung, überschrieben. Einzelheiten regelt der AVV.

(3) Eine Übertragung der Daten an einen Dritten oder eine Bereitstellung in anderen Formaten kann gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Leistungsänderungen (§ 2 Abs. 6) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungspflichten und das Preis-Leistungs-Verhältnis werden auf diesem Weg nicht zum Nachteil des Kunden geändert; hierfür gilt § 6 Abs. 4.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (E-Mail an die Praxis-Administration) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich kündigen.

§ 15 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden mit Praxisname und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Präsentationen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen. Testimonials, Zitate oder Fallbeispiele werden nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden verwendet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erklärungen, für die diese AGB Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; er wird den Kunden hierüber informieren, der Kunde erhält in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(5) Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter bedienen (insbesondere der im AVV genannten Unterauftragsverarbeiter).

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Vertragssprache ist Deutsch.

Ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (app.wellnerapy.com/avv) sowie die Datenschutzerklärung (wellnerapy.com/datenschutz).